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[Antrag für die JHV] Multicard


Antrag für die Jahreshauptversammlung am 21.06.2014

Antrag auf Erneuerung und Ergänzung der Beschlusslage der Juso HSG Köln zum Projekt „Multicard“

Antragssteller: Christopher Kohl

Antragstext:
Die alte Beschlusslage der Juso HSG Köln, die einer sogenannten Multicard aufgrund einiger Bedenken im Bereich Datenschutz ablehnend gegenüber steht, möge erneuert und um den Punkt „ mangelnder Praktikabilität bezüglich des NRW-Tickets“ ergänzt werden.

Begründung:
Aufgrund einiger neuer Informationen, wie die Multicard grob aussehen
und was für Funktionen sie bieten soll, ist ein Umdenken bzgl. der alten Beschlusslage
nicht denkbar. So sollen entweder die KVB oder die DB Namen, Vornamen und die
Matrikel jede*s/r Studierenden erhalten, da die Daten für die elektronische Version des
VRS-Tickets vorhanden sein müssen. Über den technischen Vorgang gibt es bis jetzt nur
vage Auskünfte.
Weiterhin ist es nicht akzeptabel, dass die Multicard nur im VRS-Gebiet als Fahrausweis
gelten würde. Da andere Verkehrsverbünde in NRW bis jetzt noch nicht in der Lage sind,
elektronische Fahrausweise zu kontrollieren, müsste das NRW-Ticket per ticket2print
auf einer DINA4-Seite mitgeführt werden. Dieser Umstand ist, im Hinblick auf das, was
die Multicard eigentlich sein sollte, vollkommen sinnentstellend und muss zu einer
Ergänzung der Beschlusslage führen.

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[Antrag für die JHV] Satzung


Antrag für die Jahreshauptversammlung am 21.06.2014
Antragssteller: Lukas Winkel und Michael Schema, als „Arbeitskreis Satzung“ in Zusammenarbeit mit dem Plenum

Antragstext: Die Jahreshauptversammlung der Juso HSG Köln am 21.06.2014 möge beschließen, folgende Satzung zu beschließen und damit die alte Satzung zu ersetzen.

 

 

Satzung der Juso Hochschulgruppe an der Universität zu Köln

in der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung vom 21.06.2014

Präambel

Die Juso Hochschulgruppe Köln (Juso HSG Köln) versteht sich als eine Vereinigung kritischer und progressiver Studierender an der Universität zu Köln, die sich den Werten des demokratischen Sozialismus verpflichtet fühlt.

Unsere Aufgabe ist es, neben dem Beitrag zur politischen Meinungs- und Willensbildung der Studierenden, das aktive Engagement in den politischen Gremien der Hochschulen zu fördern indem sie in diesen nach ihren Möglichkeiten mitwirkt, mitarbeitet und sich für ein besseres Studium einsetzt.

Die Juso Hochschulgruppe Köln ist als Studierendenverband die einzige legitime Vertretung der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten und der Sozialdemokratie an der Universität zu Köln.

§1 Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet und Status

(1) Die Juso HSG Köln führt den offiziellen Namen „Juso Hochschulgruppe an der Universität zu Köln“.

(2) Sitz der Juso HSG Köln ist Köln.

(3) Die Juso HSG Köln steht den Werten der Jusos und der SPD nahe. Sie agiert unabhängig von Parteiinteressen und ist politisch wie organisatorisch autonom und nicht weisungsgebunden. Sie steht im Verbund der Juso-Hochschulgruppen.

(4) Das Geschäftsjahr entspricht der Zeit zwischen den alljährlichen Jahreshauptversammlungen gemäß §5 (2).

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Bei der Juso HSG Köln können grundsätzlich alle an der Universität zu Köln immatrikulierten Personen aktiv mitarbeiten.

(2) Stimmrecht auf einer JHV haben alle Personen, die Mitglieder der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)“ oder der Arbeitsgemeinschaft der „Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)“ sind und an der Universität zu Köln immatrikuliert sind. Mit einer 2/3-Mehrheit kann das Stimmrecht auf weitere anwesende Aktiven ausgeweitet werden.

(3) Die Mitgliedschaft nach Absatz (1), (2) und (3) ist ausgeschlossen
– bei Unvereinbarkeit mit der Mitgliedschaft in der SPD nach §6 des SPD- Organisationsstatuts,
– bei Mitgliedschaft in der Jugendorganisation einer konkurrierenden politischen Partei,
– bei Kandidatur in einer der Juso HSG Köln konkurrierenden Gruppe und/oder Liste zu studentischen oder universitären Gremien,
– bei Mitgliedschaft in einer Organisation, die den Prinzipien der Juso-Hochschulgruppen widerspricht, dazu gehören die Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung, die nur männliche und/oder nur deutsche Staatsangehörige aufnimmt und/oder sich zum Nationalismus bekennt.

(4) Näheres regelt im Einzelfall die entsprechende (außerordentliche) Jahreshauptversammlung.

(6) Die Mitgliedschaften endet durch Austritt, Ausschluss, Exmatrikulation oder Tod des betroffenen Mitglieds. Im Falle eines Austrittes muss dieser gegenüber dem Sprecher*innenrat mit einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft in der Juso HSG Köln, unbeschadet des Anspruchs der HSG auf rückständige Forderungen. Eine Rückvergütung an gezahlten Beiträgen, Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.

(7) Der Ausschluss von der Mitgliedschaft erfolgt

• bei Eintreten der Unvereinbarkeit nach Absatz (4)

• bei Mitgliedern nach Absatz (1) und (3), wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Jusos verstoßen hat. Ein solcher Ausschluss muss auf einer Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden und vom Sprecher*innenrat mit einer einfachen Mehrheit bestätigt werden. Ein Wiedereintritt ist nur mittels einer Dreiviertelmehrheit bei einer ordentlichen Jahreshauptversammlung möglich.

§ 3 Beiträge

Die Juso HSG Köln erhebt keine Mitgliedsbeiträge.

§ 4 Organe

Beschlussfähige Organe der Gruppe sind:

a) Die Jahreshauptversammlung.
b) Das Plenum, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.

§ 5 Die Jahreshauptversammlung

(1) Die Jahreshauptversammlung (JHV) ist das höchste beschlussfassende Organ. Sie trifft Entscheidungen über Grundsatzfragen, die Satzung und Geschäftsordnung, Personenwahlen, und Änderungen der Leitlinien. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder im Sinne von § 2 (2).

(2) Zweimal im Kalenderjahr (jedoch nicht in der vorlesungsfreien Zeit) finden die ordentlichen Jahreshauptversammlungen statt. Diese werden vom Sprecher*innenrat unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung innerhalb einer 4-wöchigen Frist einberufen.

(3) Die ordentliche Jahreshauptversammlung wählt den Sprecher*innenrat und befindet über dessen Entlastung.

(4) Für die JHV muss ein Protokoll mit den Namen aller Anwesenden geführt werden.

(5) Für die JHV muss eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission gewählt werden.

(6) Der Sprecher*innenrat kann mehrheitlich weiterhin außerordentliche Jahreshauptversammlungen (sogenannte Semesterhauptversammlung) einberufen.

(7) Unter Angabe des Grundes muss auf einen schriftlichen Antrag hin, welcher zahlenmäßig von mindestens 7 Mitglieder gestellt werden muss, der Sprecher*innenrat eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen, welches dazu dienen soll, spezielle Sachverhalte zu klären.

(8) Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Jahreshauptversammlung.

(9) Die ordentliche Antragsfrist ist 24 Stunden vor geladenem Beginn. Nur Initiativanträge dürfen bis zur Ende der Sitzung eingebracht werden. Über den Initiativ-Charakter solcher Anträge entscheidet jeweils die JHV mit einfacher Mehrheit.

(10) Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Juso HSG Köln.

§ 6 Der Sprecher*innenrat

(1) Der Sprecher*innenrat dient als Ansprechperson für Personen innerhalb wie außerhalb der Gruppe und kümmert sich um die grundsätzliche Koordination. Es besteht aus folgenden Personen:

a) der*dem Koordinator*in. Sie*Er kümmert sich um alle Einladungen zu Treffen oder Sitzungen.

b) der*dem Finanzer*in. Sie*Er kümmert sich um die Kasse und die Buchführung, sowie um alle monetären Angelegenheiten der Gruppe. Diese Person verwaltet die Mittel, wie Bankkonto und Barvermögen, der Juso HSG. Eine Entnahme finanzieller Mittel ist nur bei Zustimmung der*dem Finanzer*in und einer anderen Person aus dem Sprecher*innenrat möglich, sofern zweitere Person nicht von der Entnahme persönlich betroffen ist. In jedem Falle muss das nächste Plenum davon in Kenntnis gesetzt werden. Gegenüber dem Sprecher*innenrat und der Jahreshauptversammlung ist diese Person jederzeit zu Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.

c) bis zu 3 Personen für die Öffentlichkeitsarbeit.

(2) Der Sprecher*innenrat wird für ein Jahr gewählt und muss eine Geschlechterquote von mindestens 40 % erfüllen. Die Amtszeit endet durch konstruktive Neuwahl auf der nächsten ordentlichen JHV.
Eine konstruktive Abwahl oder eine Nachwahlen, auch jeweils einzelner Personen, auf einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung ist möglich, sofern diese Gegenstand selbiger Jahreshauptversammlung sind.

(3) Der Sprecher*innenrat vertritt und repräsentiert die Gruppe nach außen und organisiert sie und deren Treffen und führt zudem ihre laufenden Geschäfte im Sinne der Richtlinien, auf deren Einhaltung er achtet. Er ist an die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung gebunden. Der Sprecher*innenrat vertritt in deren Funktion die Position der Hochschulgruppe gegenüber Dritten.

(4) Es darf keine Person durch finanzielle Ausgaben, die dem Inhalt der Juso HSG Köln fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Der Sprecher*innenrat hat, soweit oben nicht weiter ausgeführt, keine weitere Entscheidungskompetenz.

§ 7 Plenum

(1) Das Plenum ist das grundsätzlich öffentliche, regelmäßige Zusammentreffen der Hochschulgruppe zwischen den Jahreshauptversammlungen und entscheidet über die alltäglichen anfallenden Angelegenheiten und Aufgaben.

(2) Die vorläufige Tagesordnung muss vom Sprecher*innenrat mindestens eine Woche vor dem Plenum veröffentlicht werden. Anträge und Tagesordnungspunkte sollen dementsprechend vorher beim Sprecher*innenrat eingegangen sein. Dies gilt auch bei Gruppen-öffentlichen Anmerkungen als gegeben.

(3) Über die Nichtteilnahme von Gästen entscheidet das Plenum.

(4) Sowohl die Person für die Redeleitung als auch die Person für das Protokoll werden immer wieder neu vom Plenum gewählt.

(5) Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Juso HSG Köln.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Wortbeiträge erfolgen nach dem Prinzip der quotierten Erstredner*innen-Liste. Ist dieses Reißverschlussverfahren aufgrund fehlender weiblicher oder männlicher Mitglieder auf der Redeliste nicht möglich, so können weitere Mitglieder des gleichen Geschlechts auf die Redeliste nachrücken.

(2) Alle Beschlüsse werden per Handzeichen und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern nicht an anderer Stelle ausdrücklich anders vermerkt.

(3) Abstimmungen finden offen, auf Antrag eines der anwesenden Mitglieder geheim, statt.

(4) Beschlüsse sind im Protokoll mit genauer Stimmanzahl festzuhalten.

(5) Beschlüsse müssen explizit verzeichnet und in einer geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden. Sie haben grundsätzlich solange ihre Wirksamkeit, bis sie von einem mindestens gleichrangigen Gremium zu einem späteren Zeitpunkt durch einen neuen Beschluss annulliert werden.

(6) Im Übrigen gelten die Satzung und die Bestimmungen des Juso-Bundesverbands, die Organisationsrichtlinien der Juso-Hochschulgruppen, sowie das Organisationsstatut der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. In Zweifelsfällen gilt hier zunächst die jeweils gültige Fassung der Satzung der Jusos.

(7) Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung am 21.Juni 2014 in Kraft. Änderungen und Neufassungen werden grundsätzlich mit ihrer Beschlussfassung einer Zweidrittelmehrheit auf einer Jahreshauptversammlung und nach ihrer Veröffentlichung wirksam.

Unterzeichnet für die Juso HSG Köln:

[alle anwesenden Personen der Juso HSG Köln auf der JHV am 21.Juni 2014]


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[Antrag für die JHV] Geschäftsordnung


Antrag für die Jahreshauptversammlung am 21.06.2014
Antragssteller: Lukas Winkel und Michael Schema, als „Arbeitskreis Satzung“ in Zusammenarbeit mit dem Plenum

Antragstext: Die Jahreshauptversammlung der Juso HSG Köln am 21.06.2014 möge beschließen, die Geschäftsordnung in folgenden Abschnitten wie folgt zu ändern.

 


Für die bisher geltende Geschäftsordnung siehe : http://juso-hsg.uni-koeln.de/wer-wir-sind/geschaeftsordnung/

a) Streiche §1 „Vorsitz“ komplett und ersetze durch:

§ 1 Jahreshauptversammlung

(1) Die Jahreshauptversammlung (JHV) ist das höchste beschluss­fassende Organ. Sie trifft Entscheidungen über Grundsatzfragen, der Satzung und Geschäftsordnung, Personenwahlen, und Ände­rungen der Leitlinien. Stimmberechtigt sind alle anwe­senden Mitglieder im Sinne von § 2 (2) der Satzung.

(2) Einmal im Kalenderjahr (jedoch nicht in der vorle­sungs­freien Zeit) findet eine ordentliche Jahreshauptversammlung statt. Diese wird vom Sprecher*innenrat unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung innerhalb einer 14-tägigen Frist einberufen. Antragsfrist ist 24 Stunden vor geladenem Beginn.

(3) Die ordentliche Jahreshauptversammlung wählt den Sprecher*innenrat und befindet über dessen Entlastung.

(4) Für die JHV muss ein Protokoll mit den Namen aller Anwesenden geführt werden.

(5) Für die JHV muss eine Mandatsprüfungs– und Zählkommission gewählt werden.

(6) Der Sprecher*innenrat kann einver­nehmlich weiterhin außer­or­dentliche Jahreshauptversammlungen (soge­nannte Semesterhauptversammlung) einberufen.

(7) Auf schrift­lichen Antrag, unter Angabe des Grundes, von so vielen Mitgliedern der Juso HSG Köln, die zahlenmäßig mindestens einem Drittel der Mitglieder auf der letzten JHV entsprechen, muss der Sprecher*innenrat eine außer­or­dentliche Jahreshauptversammlung einberufen, welches dazu dienen soll, spezielle Sachverhalte zu klären.

(8) Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwe­senden Mitglieder auf einer Jahreshauptversammlung.

(9) Einer ordentlichen Jahreshauptversammlung muss zur Einladung mindestens folgende vorläufige Tagesordnung in dieser Reihenfolge vorliegen:

00. Begrüßung, Vorstellungsrunde(falls gewünscht), Wahl der Redeleitung, Wahl der*des Protokollantin*en, Wahl der Tagesordnung, weitere Formalia
01. Bericht des Sprecher*innenrats
02. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission
03. Entlastung des Sprecher*innenrats
04. Festlegung der Größe des Sprecher*innenrats/der Öffentlichkeitsarbeit
05. Vorstellung und Wahl des Sprecher*innenrats
06. Wahl der Delegierten für das BKT
07. Wahl der Delegierten für das LKT
08. Anträge
09. Verschiedenes
10. Singen der „Internationalen“

Weitere Tagesordnungs-Punkte sollen ergänzt werden.

(10) Im Falle einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung kann in begründeten Fällen von der vorläufigen Tagesordnung aus Abschnitt (9) abgewichen werden.

b) Streiche §2 „Aushändigung der Satzung und der Geschäftsordnung“ komplett und ersetze durch:

§ 2 Aushändigung der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Liedtext der „Internationalen“

Jedem Mitglied der Juso HSG Köln ist mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung (JHV) ein Exemplar der Satzung der Hochschulgruppe und dieser Geschäftsordnung, sowie der Liedtext der „Internationalen“ (der deutsche Text von Emil Luckhardt von 1910) mit zu senden.

c) Streiche §3 „Vorstandssitzungen“ komplett und ersetze durch:

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Bei der Juso HSG Köln können grund­sätzlich alle an der Universität zu Köln imma­tri­ku­lierten Personen aktiv mitarbeiten.

(2) Stimmrecht auf einer JHV haben alle Personen, die Mitglieder der “Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)” oder der Arbeitsgemeinschaft der “Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)” sind und an der Universität zu Köln imma­tri­kuliert sind. Mit einer 2/3-Mehrheit kann das Stimmrecht auf weitere anwe­sende Aktiven ausge­weitet werden.

(3) Alle Mitglieder der Juso — HSG Köln sind ehren­amtlich und unent­geltlich tätig.

(4) Die Mitgliedschaft nach Absatz (1), (2) und (3) ist ausge­schlossen
– bei Unvereinbarkeit mit der Mitgliedschaft in der SPD nach §6 des SPD– Organisationsstatuts,
– bei Mitgliedschaft in der Jugendorganisation einer konkur­rie­renden poli­tischen Partei,
– bei Kandidatur in einer der Juso HSG Köln konkur­rie­renden Gruppe und/oder Liste zu studen­tischen oder univer­sitären Gremien,
– bei Mitgliedschaft in einer Organisation, die den Prinzipien der Juso-Hochschulgruppe wider­spricht,
– bei Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung, die nur männliche und/oder nur deutsche Staatsangehörige aufnimmt und/oder sich zum Nationalismus bekennt.

(5) Näheres regelt im Einzelfall die entspre­chende (außer­or­dentliche) Jahreshauptversammlung.

(6) Die Mitgliedschaften endet durch Austritt, Ausschluss, Exmatrikulation oder Tod des betroffenen Mitglieds. Im Falle eines Austrittes muss dieser gegenüber dem Sprecher*innenrat mit einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft in der Juso HSG Köln, unbe­schadet des Anspruchs der HSG auf rück­ständige Forderungen. Eine Rückvergütung an gezahlten Beiträgen, Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.

(7) Der Ausschluss von der Mitgliedschaft erfolgt

• bei Eintreten der Unvereinbarkeit nach Absatz (4)

• bei Mitgliedern nach Absatz (1) und (3), wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Jusos verstoßen hat. Ein solcher Ausschluss muss auf einer Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abge­gebenen gültigen Stimmen beschlossen werden und vom Sprecher*innenrat mit einer einfachen Mehrheit bestätigt werden. Ein Wiedereintritt ist nur mittels einer Dreiviertelmehrheit bei einer ordent­lichen Jahreshauptversammlung möglich.

d) Streiche §4 „Mitgliederversammlungen“ komplett und ersetze durch:

§4 Plenum

(1) Das Plenum ist ein demokratisches Instrument der HSG zur Beteiligung und Einbeziehung aller Mitglieder.

(2) Zum Plenum wird mindestens eine Woche vor Termin schriftlich vom Sprecher*innenrat eingeladen. Die Einladung soll auch eine vorläufige Tagesordnung enthalten. Eingeladen werden alle bei der HSG registrierten Mitglieder.

(3) Das Plenum kann Beschlüsse fassen, welche vom Sprecher*innenrat berücksichtigt werden müssen.

(4) Stimmberechtigt auf dem Plenum sind alle anwesenden Mitglieder.

(5) Sowohl die Person für die Redeleitung als auch die Person für das Protokoll müssen zum Beginn der Sitzung gewählt werden.

(6) Über die Nichtteilnahme von Gästen entscheidet das Plenum.

(7) Einem Plenum muss zur Einladung mindestens folgende vorläufige Tagesordnung vorliegen:

0. Begrüßung, Vorstellungsrunde(falls gewünscht), Wahl der Redeleitung, Wahl der*des Protokollantin*en, Wahl der Tagesordnung, weitere Formalia
1. Anträge
2. Berichte
-> StuPa
-> Senat
-> Kasse
-> LKT & BKT
-> AStA
-> Arbeitskreise
-> weitere Berichte
3. Sonstiges
4. Termin zur nächsten Sitzung & weitere Termine

In der Reihenfolge kann je nach aktuellem Anlass schon in der Einladung abgewichen werden.

e) Streiche §5 „Debattenordnung“ komplett und ersetze durch:

§ 5 Debattenordnung

(1) Die Debattenordnung gilt für alle Organe der HSG nach § 4 der Satzung, sowie für das Plenum nach § 7 der Satzung.

(2) Die Redeleitung erteilt das Wort nach dem Prinzip der in § 9 festgelegten quotierten Erstredner*innenliste.

(3) Durch Mehrheitsbeschluss kann die Redezeit, im Interesse einer stringenten Debattenführung, beschränkt werden. Die Beschränkung der Redezeit gilt für alle Anwesenden und kann durch Beschluss aufgehoben werden.

(4) Wortmeldungen sollen konstruktiv, sachlich und themen-, sowie tagesordnungsbezogen sein. (Männlich-) Dominantes Redeverhalten, sowie das unaufgeforderte Dazwischenreden oder eine anderweitige Störung der Sitzung ist zu vermeiden.

(5) Wird die Debattenordnung durch ein Mitglied verletzt, kann die Redeleitung eine einmalige Ermahnung aussprechen. Ebenso kann von jedem anwesenden Mitglied ein Antrag auf Ermahnung gestellt werden. Der Beschluss hierüber wird mit einfacher Mehrheit gefasst.

(6) Wird die Debattenordnung nach einmaliger Ermahnung weiterhin verletzt, kann von jedem anwesenden Mitglied ein Antrag auf Ausschluss der*des verletzenden Sitzungsteilnehmer*in von der Sitzung gestellt werden. Der Beschluss hierüber wird mit einfacher Mehrheit gefasst.

f) Streiche §6(1) und ersetze durch:

(1) Über die Sitzungen der HSG gemäß § 4, § 7 der Satzung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese soll Namen und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Mitglieder und Gäste, die behandelten Gegenstände, den Verlauf der Beratung beinhalten, so dass die Hauptdiskussionspunkte klar nachvollziehbar sind. Bei den beschlussfähigen Sitzungen müssen außerdem die Anträge, die Namen des/der Antragsteller/-in, die Beschlüsse, sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten sein.

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Jahreshauptversammlung 2014

Liebe Genoss*innen,

hiermit laden wir euch fristgerecht zur nächsten Jahreshauptversammlung (JHV) der Juso-Hochschulgruppe Köln ein. Diese wird am Samstag den 21. Juni 2014 ab 12 Uhr im sogenannten „Raum C“ an der Universitätsstraße 16a (in der „Studiobühne“) stattfinden.

Genosse Schema bereitet folgenden vorläufigen Vorschlag zur Tagesordnung vor:

00. Begrüßung, Vorstellungsrunde(falls gewünscht), Wahl der Redeleitung, Wahl der*des Protokollantin*en, Wahl der Tagesordnung, weitere Formalia
01. Bericht des Vorstands und der Kasse
02. Wahl einer Mandatsprüfungs– und Zählkommission
03. Entlastung des Vorstands
04. Festlegung der Größe des Vorstands
05. Vorstellung und Wahl des Vorstands
06. Wahl der Delegierten für das BKT
07. Wahl der Delegierten für das LKT
08. Anträge
a) Neufassung der Satzung für die Juso HSG Köln
b) Änderung der Geschäftsordnung der Juso HSG Köln
c) Antrag auf Erneuerung und Ergänzung der Beschlusslage der Juso HSG Köln zum Projekt „Multicard“
09. Verschiedenes
10. Singen der “Internationalen”

Gemäß § 2 „Aushändigung der Satzung und der Geschäftsordnung“ der GO, verschicke ich euch hiermit die Links für die derzeit gültige
Satzung: http://juso-hsg.uni-koeln.de/wer-wir-sind/satzung/
und die Geschäftsordnung: http://juso-hsg.uni-koeln.de/wer-wir-sind/geschaeftsordnung/

Die Anträge findet ihr als sogenannte „Anhänge“ unter diesem Einladungstext!

Zudem wird für die Redeleitung das ehemalige Juso HSG Köln-Mitglied Jan S. Weber vorgeschlagen, der sich freundlicherweise für diese Aufgabe zur Verfügung stellt.

Ich würde mich freuen möglichst viele von euch bei der JHV begrüßen zu dürfen.

Mit sozialistischen Grüßen,

Michael Schema
Vorsitzender für die Juso HSG Köln

Anhänge:

Antrag a) „Satzung“: http://juso-hsg.uni-koeln.de/antrag-fuer-die-jhv-satzung/

Antrag b) zur Geschäftsordnung: http://juso-hsg.uni-koeln.de/antrag-fuer-die-jhv-geschaeftsordnung/

Antrag c) zur Mulitcard: http://juso-hsg.uni-koeln.de/antrag-fuer-die-jhv-antrag-auf-erneuerung-und-ergaenzung-der-beschlusslage-der-juso-hsg-koeln-zum-projekt-multicard/

Zu TOP 10: Liedtext der Internationale: http://juso-hsg.uni-koeln.de/liedtext-der-internationalen/
.

Bisher eingegangene Kandidaturen:
Koordination: Christiane Müller
Finanzen: Michael Schema
BKT-Delegation: Florian Pranghe

Weitere Kandidaturen werden noch gerne entgegen genommen!

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Erster Kennenlernabend im SoSe 2014

Lerne uns, die Juso Hochschulgruppe Köln, unver­bindlich in gemüt­licher Atmosphäre kennen.
Während Ihr mit uns ein paar Getränke oder Speisen verzehrt, quatschen wir zusammen etwas über die Themen und Inhalte unseres Wahlprogramms.

Am Donnerstag (17.04.), ab 19 Uhr im Hellers Brauhaus, Roonstraße 33!

Oder Du erreichst uns jederzeit mit unserem Kontaktformular auf unserer Homepage:
http://juso-hsg.uni-koeln.de/kontakt/

Wenn Du Lust hast Politik an Deiner Hochschule zu machen, komm vorbei und mach mit. Alle sind herzlich eingeladen!
Wir freuen uns auf euch!

Diese Veranstaltung findest Du auch hier auf Facebook.

Falls Du an dem 17.04. keine Zeit haben solltest, keine Sorge – wir veranstalten den zweiten Kennenlernabend am 24.04, ab 19 Uhr im Hellers Brauhaus in der Roonstraße 33. Auch diese Veranstaltung findest Du auf Facebook.

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Das Ergebnis der Wahlen zum 59. Studierendenparlament

Das Ergebnis der Wahlen zum 59. Studierendenparlament nach der gestrigen Urnenauszählung:

Die „Unabhängigen“ 20 Sitze (0)
campus:grün 12 Sitze (-4)
Juso Hochschulgruppe Köln 8 Sitze (+3)
Junge Union HSG (Anm.: vorher RCDS) 4 Sitze (+1)
Die LINKE.SDS 2 Sitze (-1)
LHG 1 Sitz (0)
Rosa Liste 1 Sitz (0)
Die LISTE 1 Sitz (0)
HSG Sowi 1 Sitz (+1)
Wendepunkt 1 Sitz (neu)
Die Piraten HSG Köln, die letztes Jahr einen Sitz für sich gewinnen konnten, sind nicht mehr angetreten.

Wir bedanken uns bei all unseren Wähler*innen, die uns mit dem Wahlergebnis von 8 Sitzen überrascht haben!

Nach den ersten Hochrechnungen sitzen folgende Leute für uns im kommenden Jahr im Parlament:
Christopher Kohl
Sita Arjune
Ben Ni Chardey
Arlinda Ramaj
Lukas Arndt
Janine Jonelat
Mateen Abdul Daher
Florian Pranghe

Ein besonderer Glückwunsch gilt darüber hinaus unserer neuen Senatorin Janine, die es geschafft hat auf der „Liste der FachschafterInnen“ einen der beiden Senatssitze zu gewinnen!

Die genauen Zahlen zur Wahl, wie die Wahlbeteiligung uä, werden im Laufe der Woche noch vom Wahlausschuss der Studierendenschaft der Universität zu Köln auf deren Homepage bekannt gegeben: http://www.wahlen.uni-koeln.de/

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Unser Hochschulwesen

Die aktuelle Struktur an Hochschulen ist für uns nicht hinnehmbar. Dies beginnt bei dem
Hochschulrat, dem höchsten beschluss­fas­senden Gremium der Universität, dessen
Mitglieder vom Ministerium berufen und nicht demo­kratisch gewählt werden.
Studierende haben dort keine Vertretung, was ange­sichts der Bedeutung dieses
Gremiums eine Frechheit ist. Daher fordern wir die Abschaffung des Hochschulrates!
Weiterhin sehen wir die Exzellenzinitiative äußerst kritisch, da sie die Hochschulen dazu
zwingt, um Gelder zu konkur­rieren. Dadurch wird der Fokus der Universität nicht auf
die Studierbarkeit der einzelnen Fächer, sondern auf die Erfüllung vorge­gebener Raster
gelegt, womit der eigentliche Auftrag einer Universität nicht nur vernach­lässigt, sondern
kaum noch berück­sichtigt wird. Außerdem müssen Hochschulen staatlich ausfi­nanziert
werden, damit sie lang­fristige Planungen durch­führen können und sich nicht auf die
Mittel Dritter verlassen müssen. Die Exzellenzinitiative läuft dieser Forderung völlig
zuwider.

Deswegen bis Freitag, 13.12. die Juso Hochschulgruppe (Liste 4) ins StuPa wählen!

Unser ganzes Programm findest Du unter: http://juso-hsg.uni-koeln.de/stupa-wahl-2013/

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Die miserable Wohnungssituation

Wir fordern endlich genügend bezahlbaren Wohnraum für Studierende in der Nähe des
Campus. Das bedeutet, dass hier weitere Studentenwohnheime des KSTW entstehen
müssen. Allerdings sind hier vor allem das Land und die Stadt in der Verantwortung, da
seit Jahren in diesem Bereich Korrekturen versäumt wurden und die Situation dadurch
verschlimmert wurde. Eine Mietpreisbremse fehlt bisher, die Zweitwohnsitzsteuer
existiert hingegen noch. Diese Ungleichheit zemen­tie­renden Ungerechtigkeiten müssen
beendet werden. Sozialer Wohnungsbau und auch die Studentenwerke selbst werden
zudem deutlich weniger gefördert als noch vor einigen Jahren, was sich ebenfalls wieder
ändern muss, um eine ange­messene Studienatmosphäre zu schaffen. Studentische
Hilfsangebote wie etwa fair-mieten.de oder eine AStA-Schlafstelle sollen zudem künftig
gefördert, stärker beworben und ausgebaut werden, die Schlafstelle außerdem
regelmäßig stattfinden.

Deswegen bis Freitag, 13.12. die Juso Hochschulgruppe (Liste 4) ins StuPa wählen!

Unser ganzes Programm findest Du unter: http://juso-hsg.uni-koeln.de/stupa-wahl-2013/

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Studienreform: Studienfinanzierung

Bildung muss für alle finan­zierbar sein und darf nicht vom Geldbeutel der Eltern
abhängen. Derzeitige Kriterien für das BAföG sorgen dafür, dass ein geringer Teil von
Studierenden während des Studiums unter­stützt wird. Ein großer Teil wiederum fällt
durch den Kriterienkatalog, auch als das Mittelstandsloch bezeichnet. Dies sind
Studierende, denen gesagt wird, dass ihre Eltern, sie während des Studiums
unter­stützen können. Die Eltern haben jedoch häufig praktisch keine finan­ziellen
Ressourcen, da diese z.B. bei einer Selbständigkeit in dem eigenen
Familienunternehmen gebunden sind. Häufig kommt es auch vor, dass Eltern Auskünfte
über ihre finan­zielle Situation komplett vermeiden. Studierende haben in diesem Fall
nur noch die Möglichkeit ihre Eltern zu verklagen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Dieser Schritt ist aus fami­liärer Sicht für die meisten zu groß. Daher fordern wir als Juso
Hochschulgruppe ein elter­n­un­ab­hängiges BAföG, um so allen ein Studium zu
ermög­lichen. Ohne dass Eltern weiterhin Einfluss auf die Studienwahl der Kinder
nehmen, ohne Zukunftsängste ob bei verän­derten Lebensumständen, dass BAföG
gestrichen wird.
Stipendien wie das Deutschlandstipendium können kein Ersatz für ein BAföG sein, da es
entsprechend der Leistung vergeben wird. Die soziale Herkunft spielt eine
unter­ge­ordnete, wenn nicht gar zu vernach­läs­sigende Rolle. Da der Bildungssektor
schon vor der Hochschule stark selektiv gestaltet ist, erhalten laut verschie­denster
Studien viele Studierende ein Deutschlandstipendium, die vom fami­liären Background
gar nicht darauf ange­wiesen sind. Somit wäre es sinniger, dieses Geld lieber als BAföG zu
nutzen, um so Menschen ein Studium zu ermög­lichen, die dieses sich sonst nie leisten
könnten.

Deswegen bis Freitag, 13.12. die Juso Hochschulgruppe (Liste 4) ins StuPa wählen!

Unser ganzes Programm findest Du unter: http://juso-hsg.uni-koeln.de/stupa-wahl-2013/

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Studienreform: Abschaffung der Anwesenheitspflicht

Im Studium geht es um Eigenverantwortung und nicht darum, bevor­mundet und/oder
eingeengt zu werden. Auch unter sozialen Aspekten, sind Anwesenheitspflichten
abzu­lehnen, da sie eine weitere Hürde für Studierenden darstellen, die bspw. ihren
Lebensunterhalt selbst verdienen müssen. Auch Studierende mit Kind sind von diesem
Problem betroffen, da nicht dauerhaft eine Kinderbetreuung zu allen Studienzeiten
gewehr­leistet sein kann. Die ohnehin starke Verschulung des Studiums wird hierdurch
noch zusätzlich befeuert. Bereits 2011 gab es einen Erlass des
Wissenschaftsministeriums mit der Aufforderung, Anwesenheitslisten an Hochschulen
zu unter­lassen. Die Universität widersetzt sich diesem bis heute. Es ist immer noch
keine ernst­zu­nehmende Begründung gefallen, weshalb es Anwesenheitspflichten geben
soll. Die Qualität eines Studiums wird nicht auto­matisch dadurch angehoben, dass
Studierende zur Anwesenheit gezwungen werden.

Um das wieder zu ändern, bis Freitag, 13.12. die Juso Hochschulgruppe (Liste 4) ins StuPa wählen!

Unser ganzes Programm findest Du unter: http://juso-hsg.uni-koeln.de/stupa-wahl-2013/