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#LEAVENOONEBEHIND

Vergangenen Samstag, am 9. Mai, war Europatag. Es war der 70. Jahrestag des Schuman-Plans, welcher den Grundstein für die Europäische Union bildete. So gut und wichtig die Europäische Union auch ist, lassen sich insbesondere nach den aktuellen Geschehnissen einige Missstände erkennen. 

Der Umgang an den europäischen Außengrenzen stellt den Friedensnobelpreis, welche die Europäische Union im Jahr 2012 verliehen bekommen hat sowie die in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union festgeschriebenen Werte, welche die Achtung der Menschenwürde, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte umfassen, in Frage. 

Während man im sicheren Deutschland den Europatag gedenkt, erleben Menschen an den Europäischen Außengrenzen eine menschenrechtliche, gesundheitliche und politische Katastrophe. Angesichts der Corona-Pandemie müssen wir mehr denn je solidarisch sein – das bedeutet vor allem Solidarität gegenüber unseren Mitmenschen, egal ob Alte, Arme, Obdachlose, Immunschwache oder geflüchteten Menschen. 

Auch wir als Juso Hochschulgruppe Köln schließen uns dem Aufruf #LeaveNoOneBehind der Seebrücke an und fordern somit, dass niemand zurückgelassen wird, auch nicht Menschen auf Flucht. Denn Corona macht auch vor Flüchtlingslagern keinen Halt.

Das bedeutet, dass wir die Evakuierung aller überfüllten Lager fordern. Die evakuierten Menschen müssen umgehend in aufnahmebereite Ländern und Kommunen untergebracht werden, in denen ihnen eine angemessene medizinischer Versorgung gewährleistet werden kann. Desweiteren fordern wir den sofortigen Stopp staatlicher Gewalt an den EU-Außengrenzen. Die Wahrung der Menschenrechte und der Anspruch auf ein Asylverfahren steht auch während der Corona-Pandemie an oberster Stelle der Tagesordnung!

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8. Mai – Ende des 2. Weltkriegs jährt sich zum 75. Mal

Am 8. Mai 1945 kapitulierte Deutschland, was das Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete. Heute, am 8. Mai 2020, jährt sich dieses Ereignis zum 75. Mal. Berlin reagierte auf dieses Jubiläum mit einem einmaligen gesetzlichen Feiertag zum Gedenken an die doppelte Befreiung von Krieg und Nationalsozialismus.

Wir, als Juso Hochschulgruppe, schließen uns Esther Bejaranos Forderung an, dass der 8. Mai zu einem gesetzlichen Feiertag in Deutschland werden muss!

Esther Bejarano überlebte das deutsche Vernichtungslager Auschwitz. Inzwischen ist sie Vorsitzende des Auschwitz Komitees in der BRD e.V. und Ehrenpräsidentin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Nun fordert sie, dass “der 8. Mai ein Feiertag werden [muss]! Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Das ist überfällig seit sieben Jahrzehnten. Und hilft vielleicht, endlich zu begreifen, dass der 8. Mai 1945 der Tag der Befreiung war, der Niederschlagung des NS-Regimes.” Dies schrieb Esther Bejarano in einem offenen Brief am 26. Januar 2020 “an die Regierenden und alle Menschen, die aus der Geschichte lernen wollen.” Des Weiteren sagt Bejarano, dass die “die militärische Zerschlagung des Faschismus durch die Alliierten, Partisan*innen und Widerstandskämpfer*innen als Befreiung zu begreifen, bedeutet die richtigen Schlüsse zu ziehen und auch so zu handeln.”

Auch wir wollen die richtigen Schlüsse ziehen und schließen uns hiermit ihrer Petition an. Gerade in unserer heutigen Zeit, in der die Bedrohung des Faschismus stetig zunimmt, in der Rechte wieder in allen deutschen Parlamenten vertreten sind und in der rechte Anschläge zahlreiche Leben opfern, ist die Einführung eines solchen bundesweiten gesetzlichen Feiertages und der damit verbundene Aufruf zur antifaschistische Arbeit notwendiger als sie ohnehin schon war.

Deshalb fordern auch wir: “8. Mai – arbeistsfrei! Zeit für Antifaschismus!”

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Nichtsemester & Freiversuch – Die Uni muss handeln!

Die ersten Vorlesungswochen an den Hochschulen sind vorbei und es zeigt sich immer mehr, dass wir uns in einem absoluten Ausnahmezustand befinden. Es gibt diverse Faktoren, die es Studierenden zum Teil unmöglich machen, das Studium so zu verfolgen wie noch im letzten Semester. Ob es nun fehlende technische Dinge wie eine instabile Internetverbindung sind oder familiäre Verpflichtungen durch z.B. Kinder im Homeschooling – Es brennt an allen Ecken und Enden.

Dieses Semester zählt allerdings bisher für Studierende wie die letzten Semester auch, ob man nun Seminare besuchen kann oder nicht. Das können und wollen wir nicht einfach so hinnehmen. Es muss eine Regelung geben, dieses Semester als “Nicht-” oder “Kann-Semester” anrechnen zu lassen. Dabei unterstützen wir die Petition zum Nichtsemester, welche von Prof. Dr. Paula-Irene Villa Braslavsky (LMU München), Prof. Dr. Andrea Geier (Universität Trier) und Prof. Dr. Ruth Mayer (Leibniz Universität Hannover) initiiert wurde. Es dürfen Studierenden keine Nachteile entstehen, wenn Sie in diesem Semester nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen können.

Bisher gab es keine konkrete Stellungnahme der Universität zu Köln zu diesem Thema, allerdings lässt sich erahnen, dass es in Köln zu keinem Solidarsemester kommen wird. In der Amtlichen Mitteilung vom 28. April 2020 veröffetlichte die Universität folgenden Paragraphen in Bezug auf das Rücktrittsrecht von Prüfungen:

§3 Punkt 5: “Die Nichtteilnahme der Studierenden ist abweichend von anderslautenden Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung als begründeter Rücktritt ohne Verlust des Prüfungsanspruchs zu werten. Dadurch bedingte Verzögerungen des Studienverlaufs gehen zu Lasten der Studierenden.”

Studierende sollen also eine nicht-verschuldete Situation damit ausbaden, ihr Studium in die Länge und ihre Semesterzahlen nach oben ziehen sehen. Das unter anderem das BAföG an die Regelstudienzeit geknüpft ist, scheint die Universität hier wenig zu interessieren. 

In derselben Amtlichen Mitteilung finder sich aber noch ein weiterer Paragraph, welcher den Studierenden vom Land NRW eingeräumte Hilfen zunichte macht:

§ 11 “Abweichend von § 7 Abs. 4 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung, gelten Prüfungen, die erstmals abgelegt und nicht bestanden werden, als unternommen.”

Die Landesregierung in NRW veröffentlichte am 18. April 2020 die Corona-Epedemie-Hochschulverordnung. Diese ermöglicht es den Rektoraten flexible Anpassungen zu tätigen, um das Studium und die Lehre an den Hochschulen der aktuellen Situation anzupassen. Darunter zählen auch Freiversuche bei Prüfungen. Das bedeutet, dass ein nicht bestehen bei einer erstmalig Abgelegten Klausur nicht in die eigentlichen Versuche pro Prüfung mit eingerechnet wird. Besonders für Erstsemester wäre dies eine große Hilfe. Man könnte ihnen neben einem sowieso schon sehr erschwerten Studieneinstieg wenigstens die Angst vor den (neuartigen) Prüfungen nehmen und damit die Studienqualität um einiges verbessern.

An der Technischen Hochschule Köln wurde dies direkt umgesetzt. In der Amtlichen Mitteilung der TH Köln vom 30. April 2020 heißt es da: 

§ 4 Punkt 8: „Studierende können Prüfungen des Sommersemesters unabhängig vom erzielten Ergebnis wiederholen (Freiversuch), es sei denn, die Prüfungen wurden infolge einer Täuschung bzw. eines Täuschungsversuchs als nicht bestanden gewertet (§ 14 Abs. 3 und 4 Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) (Amtliche Mitteilung 10/2018)).“

Das sollte auch bei uns möglich sein! Wir fordern die Universität zu Köln auf, ihre Regelungen bezüglich des Nichtsemesters und des Freiversuches zu ändern und die Studierenden aktiv in den Prozess mit einzubeziehen!

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Mehr Gehalt für gute Arbeit – SHKs an der Universität zu Köln

Heute, am 01. Mai, ist der Tag der Arbeit. Unter normalen Umständen wären wir heute auf der Straße zu finden – bei Demonstrationen für bessere Arbeitsbedingungen. In diesem Jahr müssen wir leider damit vorlieb nehmen, digital für unsere Überzeugungen einzustehen.

An der Universität zu Köln gibt es ein großes Problem: Die Studentischen Hilfskräfte bekommen viel zu wenig Gehalt. 9,64€ pro Stunde ist keine Angemessene Bezahlung für die Arbeit, ohne welche viele Lehrstühle und zentrale Einrichtungen der Universität gelinde gesagt den Bach runter gehen. Gerade in der jetzigen Ausnahmesituation stemmen SHKs einen Löwenanteil in der Umstellung und Vorbereitung auf die digitale Lehre.

Während sich die SHKs in Köln nicht an die letzte Erhöhung ihres Gehalts erinnern können, lohnt sich ein Blick nach Berlin an die Humboldt-Universität. Im Jahr 2018 haben sich die SHKs dort in einen Warnstreik begeben und eine Erhöhung des Stundenlohns von 10,98€ auf 14,00€ pro erreicht. Es geht also doch. Dazu muss man allerdings wissen, dass Berlin das einzige Bundesland ist, wo SHKs von einem Tarifvertrag abgedeckt sind, dem TV-Stud. Hier verhandeln deshalb Gewerkschaften wie ver.di und GEW über die Lohnerhöhungen.

Warum geht das nicht auch in NRW? Die Hochschulen verstehen SHKs als “Sachmittel”, die nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden müssen. Die Hochschulen in NRW bestimmen den Lohn so mehr oder weniger selbst. Das ist absolut untragbar! Die aktuelle Situation zeigt, dass die Regierungen in NRW und im Bund willens sind Verantwortung für die Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau zu übernehmen.

Studentische Hilfskräfte dürfen nicht länger als billige Arbeitskraft gesehen werden! Deswegen fordern wir die Universität zu Köln in der aktuellen Lage dazu auf, auch für ihre SHKs Verantwortung zu übernehmen und ihre Verträge zu verlängern und sich endlich um eine angemessene Bezahlung zu kümmern. Wir fordern eine Erhöhung des Stundenlohns von 9,64€ auf mindestens 12,50€ pro Stunde!

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“Setzen, sechs, Frau Karliczek! – Treten Sie zurück!”

Ca. 78% der Studierenden in Köln müssen neben ihrem Studium einer Nebentätigkeit nachgehen, um ihren Unterhalt zu finanzieren. (Quelle: Kölner Studierendenwerk) Das ist unter normalen Umständen schon eine nicht unerhebliche Belastung neben dem Studium. In der aktuellen Lage ist allerdings davon auszugehen, dass viele Studierende durch die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-Cov-2 ihre Nebentätigkeit bereits verloren haben oder noch verlieren werden. Damit geraten viele Studierende, die sowieso schon knapp bei Kasse sind, in eine noch gravierendere finanzielle Notlage. Diesen Studierenden muss dringend geholfen werden. Deswegen unterstützen wir die Petition des Landes-ASten-Treffen für Soforthilfe vom Staat.

Bundesforschungsministerin Karliczek (CDU) hat sich heute nun dazu entschlossen eine vor die Presse zu treten und eine “Lösung” zu präsentieren. Ihr Vorschlag sieht vor, dass Studierende 650€ monatlich als zinsloses Darlehen ausgezahlt bekommen sollen. (Weitere) Schulden sind allerdings das letzte, was Studierende gerade gebrauchen können. Dabei gibt es mittlerweile viele Lösungsvorschläge, die sich meist einig darin sind, dass es eine Zuschusslösung für Studierende braucht. Sogar die Grüne Jugend, die Junge Union, die Jungen Liberalen und die Jusos sind sich in dem Punkt ausnahmsweise einig.

Darüber hinaus müssen der BAföG-Satz dringend erhöht und die Antragstellung vereinfacht werden. BAföG ist bisher nur denjenigen zugänglich, die Unterhaltsanspruch haben und deren Eltern sie nicht unterstützen können und nicht unter eines der Ausschlusskriterien fallen. Aber auch Studierende, die durch BAföG oder mit Hilfe ihrer Eltern ihr Studium finanzieren, müssen zum Großteil einer Nebentätigkeit nachgehen, weil es sonst nicht zum Leben reicht. Gerade in der aktuellen Lage verlieren Studierende, aber auch viele Eltern, ihre Beschäftigung und der Staat sollte und kann sich nicht darauf verlassen, dass Studierende durch ihre Eltern versorgt sind. Wir brauchen daher dringende BAföG Nachbesserungen und die Einführung eines alters- und elternunabhängiges BAföG.

Da Frau Karliczek nicht nur in diesem Fall, sondern durchweg die Realität der Studierenden ignoriert, muss etwas passieren. Gemeinsam mit den Juso Hochschulgruppen in Bonn, Kiel und Frankfurt fordern wir: “Setzen, sechs, Frau Karliczek! Treten Sie zurück!”