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Allgemein Anträge im StuPa

Antrag im Studierendenparlament: Aufwandsentschädigung im PJ anheben

Hinweis: Antragssteller ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), in dem wir auch in dieser Legislatur mitarbeiten.

Das Studierendenparlament möge beschließen, der Studierendenschaft Medizin, insbesondere der Fachschaft Medizin, Unterstützung auszusprechen, im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Uniklinik Köln mit dem Ziel, die Vergütung im Praktischen Jahr auf die staatliche Höchstgrenze von 597€ pro Monat anzuheben.

Das Studierendenparlament spricht sich gegen die derzeitige Aufwandsentschädigung von 3,12 € pro Stunde aus und unterstützt die Forderung der Fachschaft Medizin,  Studierenden im Praktischen Jahr nach 5 Jahren Studium (Regelstudienzeit) eine angemessenere Entschädigung für ihre Arbeit zu bezahlen.

Dies kann natürlich nur ein Zwischenziel auf dem Weg zur fairen Entschädigung von Studierenden sein. Langfristig muss eine Anhebung der staatlichen Obergrenze zur Vergütung mindestens auf Höhe des Mindestlohns angestrebt werden.

Begründung:
Medizinstudierende müssen in ihrem 11. und 12. Fachsemester ein praktisches Jahr (PJ) in als solchen anerkannten akademischen Lehrkrankenhäusern deutscher Fakultäten absolvieren. Dieses ist in Tertiale aufgeteilt. Studierende sind zu diesem Zeitpunkt bereits zweimal examiniert, ihr Studierendenstatus bleibt während des Jahres erhalten.

Die staatliche Höchstgrenze für die monatliche Vergütung liegt derzeit bei 597 Euro (orientiert am BAföG). Die Universitätsklinik Köln bezahlt den Studierenden allerdings nur 400 Euro pro Monat und legt für alle Lehrkrankenhäuser diese als Höchstgrenze fest, eine Mindestgrenze gibt es nicht. Lehrkrankenhäuser verlieren ihren Status als solche, wenn sie mehr bezahlen sollten. Somit gilt für Medizinstudierende der Universität zu Köln eine zusätzliche Höchstgrenze von 400 Euro und nur geringe Möglichkeiten diese durch ein PJ-Tertial im Ausland zu umgehen.

In dieser Zeit erleben Studierende den klinischen Alltag, betreuen zum Teil selbstständig Patient*innen und assistieren Ärzt*innen in vielfältiger Art und Weise. Sie arbeiten nach  den Vorgaben 32 Stunden pro Woche, da die Fachschaft Medizin 90 Minuten pro Arbeitstag als Zeit zur Examensvorbereitung ausgehandelt hat. Oft wird diese Zeit zum Eigenstudium nicht ermöglicht und zusätzliche Überstunden können hinzukommen, sodass eine Nebentätigkeit beinahe ausgeschlossen ist und von der Fachschaft außerdem als nicht sinnvoll und unverantwortlich eingestuft wird. Als Finanzierungsmöglichkeiten bleiben während ihrer Tätigkeit im Krankenhaus nur die Eltern, BAföG oder die Aufnahme eines Studienkredits. Damit eine eigenständige Finanzierung des Studiums gewährleistet werden kann, ist eine Anhebung der Aufwandsentschädigung daher unumgänglich.

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