Antragstellende: Juso Hochschulgruppe Köln
Zu beschließen:
„Das Studierendenparlament der Universität zu Köln gestaltet seine Arbeit offen für alle Studierenden. Das bedeutet insbesondere auch, dass Studierende mit besonderen Lebensumständen nicht aufgrund dieser Umstände von der Teilhabe an den Gremien der studentischen Selbstverwaltung ausgeschossen werden. Daher beschließt das Studierendenparlament, ausschließlich in Räumen zu tagen, die auch mit einem Rollstuhl gut erreichbar sind.
Gehörlosen Studierenden eine*n Gebärdendolmetscher*in für die entsprechende Sitzung mit bis zu 300€ pro Abend zu bezuschussen, sofern die Studierenden mindestens drei Vorlesungstage zuvor mit ihrem Bedarfsnachweis(Behindertenausweis mit Merkmal G l oder RF) beim Präsidium Bescheid geben und sich selbst um die Organisation der Dolmetscherin / des Dolmetschers kümmert.
Studierenden mit Kind eine*n Babysitter*in für die entsprechende Sitzung mit bis zu 50€ pro Abend zu bezuschussen, sofern die Studierenden mindestens drei Vorlesungstage zuvor mit ihrem Bedarfsnachweis (Geburtsurkunde des Kindes) beim Präsidium Bescheid geben und sich selbst um die Organisation des Babysitters bzw. der Babysitterin kümmert.“