Geschäftsordnung der Juso Hochschulgruppe an der Universität zu Köln

in der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung vom 16.05.2021

§ 1 Jahreshauptversammlung

  1. Der Sprecher*innenrat kann mehrheitlich weiterhin außerordentliche Jahreshauptversammlungen (sogenannte Semesterhauptversammlung) einberufen.
  2. Einer ordentlichen Jahreshauptversammlung muss zur Einladung mindestens folgende vorläufige Tagesordnung in dieser Reihenfolge vorliegen:
    1. Begrüßung, Vorstellungsrunde (falls gewünscht), Wahl der Redeleitung, Wahl der*des Protokollantin*en, Wahl der Tagesordnung, weitere Formalia
    2. Bericht des Sprecher*innenrats
    3. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission
    4. Entlastung des Sprecher*innenrats
    5. Festlegung der Größe des Sprecher*innenrats/der Öffentlichkeitsarbeit
    6. Vorstellung und Wahl des Sprecher*innenrats
    7. Wahl der Delegierten für das Bundeskoordinierungstreffen (BKT)
    8. Wahl der Delegierten für das Landeskoordinierungstreffen (LKT)
    9. Anträge
    10. Verschiedenes
    11. Singen der „Internationalen“
    Weitere Tagesordnungspunkte sollen ergänzt werden.
  3. Im Falle einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung kann in begründeten Fällen von der vorläufigen Tagesordnung aus Abschnitt (2) abgewichen werden.

§ 2 Aushändigung der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Liedtext der „Internationalen“

Jedem Mitglied der Juso HSG Köln ist mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung (JHV) ein Exemplar der Satzung der Hochschulgruppe und dieser Geschäftsordnung, sowie der Liedtext der „Internationalen“ (der deutsche Text von Emil Luckhardt von 1910) mit zu senden.

§ 3 Plenum

  1. Stimmberechtigt auf dem Plenum sind alle anwesenden Mitglieder.
  2. Die Redeleitung übernimmt grundsätzlich die Koordination. Der*die Protokollant*in wird auf jedem Plenum neu gewählt. Auf Antrag eines Mitgliedes kann jedoch über eine abweichende Person für die Redeleitung abgestimmt werden. Das Mitglied kann sich dabei auch selbst für die Redeleitung vorschlagen.
  3. Über die Nichtteilnahme von Gästen entscheidet das Plenum
  4. Die Tagesordnung hat alle relevanten Punkte zu beinhalten, die zum Zeitpunkt der Versendung bekannt sind. Insbesondere abzusehende Abstimmungen der Gruppe sind, falls möglich, im Vorhinein zu erwähnen. Mögliche Tagesorndungspunkte sind:
  1. Begrüßung, Vorstellungsrunde, Wahl der*des Protokollantin*en, Wahl der Tagesordnung, weitere Formalia 
  2. Inhaltliche Arbeit 
  3. Anträge 
  4. Berichte 
    • Studierendenparlament 
    • Senat 
    • Kasse 
    • Landeskoordinierungstreffen & Bundeskoordinierungstreffen ○
    • AStA
    • Arbeitskreise 
    • weitere Berichte 
  5. Sonstiges 
  6. Termin zur nächsten Sitzung & weitere Termine” 

§ 4 Debattenordnung

  1. Die Debattenordnung gilt für alle Organe der HSG nach § 4 der Satzung, sowie für das Plenum nach § 6 der Satzung.
  2. Die Redeleitung erteilt das Wort nach dem Prinzip der in § 6 festgelegten quotierten Erstredner*innenliste.
  3. Durch Mehrheitsbeschluss kann die Redezeit beschränkt werden. Die Beschränkung der Redezeit gilt für alle Anwesenden und kann durch Beschluss aufgehoben werden.
  4. Wortmeldungen sollen konstruktiv, sachlich und themen-, sowie tagesordnungsbezogen sein. (Männlich-) Dominantes Redeverhalten, sowie das unaufgeforderte Dazwischenreden oder eine anderweitige Störung der Sitzung sind zu unterlassen.
  5. Wird die Debattenordnung durch ein Mitglied verletzt, kann die Redeleitung eine einmalige Ermahnung aussprechen. Ebenso kann von jedem anwesenden Mitglied ein Antrag auf Ermahnung gestellt werden. Der Beschluss hierüber wird mit einfacher Mehrheit gefasst.
  6. Wird die Debattenordnung nach einmaliger Ermahnung weiterhin verletzt, kann von jedem anwesenden Mitglied ein Antrag auf Ausschluss der*des verletzenden Sitzungsteilnehmer*in von der Sitzung gestellt werden. Der Beschluss hierüber wird mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 4a Abstimmungen außerhalb von Plena

  1. Für Abstimmungen außerhalb von Plena nutzt die Juso HSG das Abstimmungstool Illias-Abstimmungen. 
  2. In Absprache mit dem Sprecher*innenrat kann jedes Mitglied eine Abstimmung in Auftrag geben, die innerhalb von drei Tagen vom Sprecher*innenrat eingeleitet werden muss. Ein angemessener Zeitraum zur Abstimmung muss je nach Abstimmung gegeben sein. Die Dauer der Abstimmungen beträgt grundsätzlich 24 Stunden. Bei jeder Abstimmung muss die Abstimmungsoption “Abstimmung auf ein Plenum verschieben” geben sein.
  3. Die Abstimmung wird auf das Plenum verschoben, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich für eine Verschiebung ausspricht.
  4. Zur Gültigkeit müssen mindestens 7 Mitglieder abstimmen.

§ 5 Protokoll

  1. Über die Sitzungen der HSG gemäß § 4 der Satzung und § 6 der Satzung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese soll Namen und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Mitglieder und Gäste, die behandelten Gegenstände, den Verlauf der Beratung beinhalten, so dass die Hauptdiskussionspunkte klar nachvollziehbar sind. Bei den beschlussfähigen Sitzungen müssen außerdem die Anträge, die Namen des/der Antragsteller/-in, die Beschlüsse, sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten sein.
  2. Auf Antrag eines Mitglieds der Hochschulgruppe muss deren/dessen Äußerung oder die eines anderen Mitglieds der Hochschulgruppe, der Studierenden oder Öffentlichkeit zu Protokoll genommen werden.
  3. Das Protokoll der Sitzungen nach § 4 soll den Mitgliedern nach einer Woche zur Verfügung stehen. Auf der jeweiligen nächsten Sitzung wird über das Protokoll abgestimmt.

§ 6 Erstredner*innenliste

Das Prinzip der quotierten Erstredner*innenliste ist einem Papier des Ausschuss für Frauen- und Genderpolitik des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs), vom Oktober 2003, entnommen, welcher der angefügten Quelle in seiner vollen Länge zu entnehmen ist. Die Anwendung einer quotierten ErstrednerInnenliste ist hier wie folgt geregelt:

„Viele Juso-Gremien arbeiten mit einer quotierten Redeliste. Dies bedeutet, dass die RednerInnen nicht in der Reihenfolge ihrer Meldung aufgerufen werden, sondern immer abwechselnd eine Frau und ein Mann. Steht gerade keine Frau (oder kein Mann) auf der Liste, darf auch ein Mitglied des anderen Geschlechts reden. Wenn die Redeliste bereist geschlossen wurde (um zum Ende einer Diskussion zu kommen), dürfen noch Frauen (bzw. Männer) nachrücken, bis eine Quotierung erreicht ist. Eine quotierte ErstrednerInnenliste – oder wie es auch genannt wird, eine doppelte Quotierung – würde im Unterschied dazu bedeuten, dass außerdem ErstrednerInnen bevorzugt werden: Wer in der Diskussion noch nichts gesagt hat, steht automatisch an erster Stelle der Liste für das entsprechende Geschlecht.“

§ 7 Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung

  1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die JHV der HSG am 21. Juni 2014 in Kraft.
  2. Zur Änderung bedarf es der Zweidrittelmehrheit einer Jahreshauptversammlung gemäß § 5 der Satzung.