Satzung der Juso Hochschulgruppe an der Universität zu Köln

in der Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung vom 30.01.2024

Präambel

Die Juso Hochschulgruppe Köln (Juso HSG Köln) versteht sich als eine Vereinigung kritischer und progressiver Studierender an der Universität zu Köln, die sich den Werten des demokratischen Sozialismus verpflichtet fühlt.

Unsere Aufgabe ist es, neben dem Beitrag zur politischen Meinungs- und Willensbildung der Studierenden, das aktive Engagement in den politischen Gremien der Hochschule zu fördern, indem sie in diesen nach ihren Möglichkeiten mitwirkt und sich für ein besseres Studium einsetzt.

Die Juso Hochschulgruppe Köln ist als Studierendenverband die einzige legitime Vertretung der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten und der Sozialdemokratie an der Universität zu Köln.

§ 1 Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet und Status

  1. Die Hochschulgruppe führt den offiziellen Namen „Juso Hochschulgruppe an der Universität zu Köln“ und führt die Abkürzung “Juso HSG Köln”.
  2. Sitz der Juso HSG Köln ist Köln.
  3. Die Juso HSG Köln steht den Werten der Jusos und der SPD nahe. Sie agiert unabhängig von Parteiinteressen und ist politisch wie organisatorisch autonom und nicht weisungsgebunden. Sie steht im Verbund der Juso-Hochschulgruppen.
  4. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Bei der Juso HSG Köln können grundsätzlich alle an der Universität zu Köln immatrikulierten Personen aktiv mitarbeiten.
  2. Stimmrecht auf einer Jahreshauptversammlung (JHV) haben alle Personen, die Mitglieder der “Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)” oder der Arbeitsgemeinschaft der “Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD (Jusos)” sind und an der Universität zu Köln immatrikuliert sind. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann das Stimmrecht auf weitere anwesende Aktive ausgeweitet werden.
  3. Die Mitgliedschaft nach Absatz (1) und (2) ist ausgeschlossen
    • bei Unvereinbarkeit mit der Mitgliedschaft in der SPD nach §6 des SPD–Organisationsstatuts,
    • bei Mitgliedschaft in der Jugendorganisation einer konkurrierenden politischen Partei,
    • bei Kandidatur für eine mit der Juso HSG Köln konkurrierenden Gruppe und/oder Liste zu studentischen oder universitären Gremien,
    • bei Mitgliedschaft in einer Organisation, die den Prinzipien der Juso-Hochschulgruppen widerspricht, dazu gehören die Mitgliedschaft in einer Studentenverbindung, die nur männliche und/oder nur deutsche Staatsangehörige aufnimmt und/oder sich zum Nationalismus bekennt.
  4. Näheres regelt im Einzelfall die entsprechende (außerordentliche) Jahreshauptversammlung.
  5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Exmatrikulation oder Tod des betroffenen Mitglieds. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft in der Juso HSG Köln, unbeschadet des Anspruchs der HSG auf rückständige Forderungen. Eine Rückvergütung an gezahlten Beiträgen, Sacheinlagen und Spenden ist ausgeschlossen.
  6. Der Ausschluss von der Mitgliedschaft erfolgt
    • bei Eintreten der Unvereinbarkeit nach Absatz (3)
    • bei Mitgliedern nach Absatz (1) und (2), wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Jusos verstoßen hat.

§ 3 Beiträge

Die Juso HSG Köln erhebt keine Mitgliedsbeiträge.

§ 4 Organe

Beschlussfähige Organe der Gruppe sind:

  1. die Jahreshauptversammlung,
  2. das Plenum,
  3. der Sprecher*innenrat.

§ 5 Die Jahreshauptversammlung

  1. Die Jahreshauptversammlung (JHV) ist das höchste beschlussfassende Organ. Sie trifft Entscheidungen über Grundsatzfragen, die Satzung und Geschäftsordnung, Personenwahlen, und Änderungen der Leitlinien. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder im Sinne von § 2 (2).
  2. Zweimal im Kalenderjahr (jedoch nicht in der vorlesungsfreien Zeit) finden die ordentlichen Jahreshauptversammlungen statt. Diese werden vom Sprecher*innenrat unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung innerhalb einer 4‑wöchigen Frist einberufen.
  3. Die ordentliche Jahreshauptversammlung wählt den Sprecher*innenrat und befindet über dessen Entlastung.
  4. Für die JHV muss ein Protokoll mit den Namen aller Anwesenden geführt werden.
  5. Für die JHV muss eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission gewählt werden.
  6. Der Sprecher*innenrat kann mehrheitlich weiterhin außerordentliche Jahreshauptversammlungen (sogenannte Semesterhauptversammlung) einberufen.
  7. Unter Angabe des Grundes muss auf einen schriftlichen Antrag hin, welcher von mindestens 7 Mitgliedern gestellt werden muss, der Sprecher*innenrat eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen, welche dazu dienen soll, spezielle Sachverhalte zu klären.
  8. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Jahreshauptversammlung.
  9. Die ordentliche Antragsfrist ist 24 Stunden vor geladenem Beginn. Nur Initiativanträge dürfen bis zum Ende der Sitzung eingebracht werden. Über den Initiativcharakter solcher Anträge entscheidet jeweils die JHV mit einfacher Mehrheit.
  10. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung der Juso HSG Köln.

§ 6 Plenum

  1. Das Plenum ist das grundsätzlich öffentliche, regelmäßige Zusammentreffen der Hochschulgruppe zwischen den Jahreshauptversammlungen und entscheidet über die regelmäßig anfallenden Themen. Das Plenum ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.
  2. Die vorläufige Tagesordnung muss vom Sprecher*innenrat mindestens eine Woche vor dem Plenum veröffentlicht werden. Anträge und Tagesordnungspunkte sollen dementsprechend vorher beim Sprecher*innenrat eingegangen sein.
  3. Über die Nichtteilnahme von Gästen entscheidet das Plenum.
  4. Sowohl die Person für die Redeleitung als auch die Person für das Protokoll werden immer wieder neu vom Plenum gewählt.
  5. Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Juso HSG Köln.

§ 7 Der Sprecher*innenrat

  1. Der Sprecher*innenrat dient als Anlaufstelle für Personen innerhalb wie außerhalb der Gruppe und kümmert sich um die grundsätzliche Koordination. Es besteht aus folgenden Personen:
    1. bis zu 3 Koordinator*innen. Sie kümmern sich um die Einladungen zu sämtlichen Veranstaltungen
    2. der*dem Finanzer*in. Sie*Er kümmert sich um die monetären Angelegenheiten der Gruppe. Eine Entnahme finanzieller Mittel ist nur bei Zustimmung der*dem Finanzer*in und einer anderen Person aus dem Sprecher*innenrat möglich, sofern zweitere Person nicht von der Entnahme persönlich betroffen ist. In jedem Falle muss das nächste Plenum davon in Kenntnis gesetzt werden. Gegenüber dem Sprecher*innenrat und der Jahreshauptversammlung ist diese Person jederzeit zu Auskunft und Rechenschaft verpflichtet.
    3. bis zu 3 Personen für die Öffentlichkeitsarbeit.
  2. Der Sprecher*innenrat wird für ein Jahr gewählt und muss eine Geschlechterquote von mindestens 40 % erfüllen. Die Amtszeit endet durch konstruktive Neuwahl auf der nächsten ordentlichen JHV.
  3. Eine konstruktive Abwahl oder eine Nachwahlen, auch jeweils einzelner Personen, auf einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung ist möglich, sofern diese Gegenstand selbiger Jahreshauptversammlung sind.
  4. Der Sprecher*innenrat repräsentiert die Gruppe nach außen, organisiert sie und ihre Veranstaltungen. Zudem führt er ihre laufenden Geschäfte im Sinne der Richtlinien, auf deren Einhaltung er achtet. Er ist an die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung gebunden. Mitglieder des Sprecher*innenrates vertreten in ihrer Funktion die Positionen der Hochschulgruppe gegenüber Dritten.
  5. Es darf keine Person durch finanzielle Ausgaben, die dem Inhalt der Juso HSG Köln fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Der Sprecher*innenrat besitzt ausschließlich die in dieser Satzung genannten Entscheidungsbefugnisse.

§ 8 Sonstige Ämter

Es werden zwei Stupa-Koordinator*innen gewählt. Sie vertreten die Gruppe im „Rat der Fraktionen“ und führen ggf. Verhandlungen mit anderen Gruppen. Die Stupa-Koordination kümmert sich um die Vollzähligkeit der Fraktion im Studierendenparlament und organisiert, falls notwendig, ordnungsgemäße Vertretungen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gelten die Satzung und die Bestimmungen des Juso-Bundesverbands, die Organisationsrichtlinien der Juso-Hochschulgruppen, sowie das Organisationsstatut der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. In Zweifelsfällen gilt hier zunächst die jeweils gültige Fassung der Satzung der Jusos.
  2. Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung am 21.Juni 2014 in Kraft. Änderungen und Neufassungen werden grundsätzlich mit ihrer Beschlussfassung einer Zweidrittelmehrheit auf einer Jahreshauptversammlung und nach ihrer Veröffentlichung wirksam.

Unterzeichnet für die Juso HSG Köln:

[alle anwesenden Personen der Juso HSG Köln auf der JHV am 2.April 2016]